Sehr geehrter Frau Rost (korrekt: Roß), sehr geehrtes Redaktionsteam der KuK,
in Ihrer aktuellen Ausgabe berichten Sie über die derzeit laufenden Wahlen zum Quartiersrat Schillerpromenade. Über die große Aufmerksamkeit, die dieses wichtige Ereignis in unserem Kiez auch durch Ihre Zeitung erhält, freuen wir uns natürlich; denn wie in dem Artikel festgestellt, ist jeder Anwohner ab 16 Jahren aufgerufen, sich an der Wahl zum Quartiersrat zu beteiligen. Andererseits weist der Artikel gleich eine Fülle von Fehlern und Fehlinformationen auf, sodass wir Sie dringend um Richtigstellung bitten müssen!
Im Interesse einer objektiven und zeitnahen Berichterstattung zu den Quartiersratswahlen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Schillerkiezes bitten wir um eine sofortige Klarstellung auf Ihrem Portal und die Veröffentlichung unserer Stellungnahme in der kommenden Ausgabe Ihrer Zeitung.
Zur Erläuterung unseres Anliegens:
Die 2 jährige Amtszeit des letzten Quartiersrates (QR) wäre turnusgemäß im Mai diesen Jahres ausgelaufen. Da jedoch die Vergabe der Programmmittel (Fördergelder des Programms Soziale Stadt, die den Quartiersmanagementgebieten jährlich zur Verfügung gestellt werden) bis 30.04.2012 erfolgen muss und der QR allein im letzten Jahr an 8 Sitzungen nur 2x stimmfähig war, bestand die Sorge, dass dieses Ziel nicht erreicht werden könnte. Daher hat man sich auf vorgezogene Neuwahlen schon für Anfang März geeinigt. Auch der QR hat dies in seiner Sitzung am 20.10.11 befürwortet.
Unsere Antwort auf falsche bzw. unzutreffende Feststellungen in o.g. Artikel:
QM hat den Termin für die Wahl ohne Absprache vorverlegt
Das QM ist laut Rahmengeschäftsordnung (RGO) beauftragt, die Wahlen zu organisieren und durchzuführen. Da die Wahl auf den 1.3.2012 festgelegt wurde, ist selbstverständlich ein entsprechender Vorlauf erforderlich. Dieser startete mit der Öffnung der Kandidatenliste am 23.01.2011. Die Stimmabgabe ist im Zeitraum zwischen dem 20.02. und 01.03. möglich.
Auf die benannte Email vom 17.01. hat es vom Sprecherrates des QR keine Reaktion gegeben. Hätte es der Sprecherrat als erforderlich gesehen, kurzfristig eine QR-Sitzung einzuberufen, wäre dies prinzipiell möglich gewesen (laut RGO beruft der Sprecherrat in Abstimmung mit dem QM Sitzungen ein).
QM hat eine planmäßige QR-Sitzung nicht stattfinden lassen
Eine Sitzung im Januar war zu keinem Zeitpunkt geplant und vorgesehen. Dieser Wunsch wurde weder auf den QR-Sitzungen, noch seitens des Sprecherrats geäußert, auch nicht nach der Mail vom 17.01.2012.
QM reduziert eigenmächtig die Mitgliederzahl von 21 auf 15 Anwohnervertreter
Als der letzte QR gewählt wurde (Mai 2010), galt noch die Regel „1 QR-Vertreter pro 1.000 Anwohner“.
Die im Juni 2010 verabschiedete Rahmengeschäftsordnung hält jedoch fest: „In Quartiersmanagementgebieten, die mehr als 20.000 Einwohner haben, kann die Maximalzahl der QR-Mitglieder auf 25 begrenzt werden“ (bei regulärer Zusammensetzung QR: 51% Anwohner + 49 % Akteure).
Erfahrungen aus dem noch amtierenden QR haben gezeigt, dass die hohe Mitgliederzahl von 29 den Ablauf und die Diskussion der Sitzungen nicht voran brachte; hinzu kam die Tatsachen dass die erforderliche 2/3 Mehrheit zur Erreichung der Beschlussfähigkeit mit dieser Größenordnung kaum erreicht werden konnte.
Daher wurde in der Steuerungsrunde (Senat, Bezirk, QM) beschlossen, die Anzahl zu reduzieren.
Anfragen zu den Projektideen werden unbegründet abgelehnt,
Eingereichte Finanzanträge werden dem QR nicht veröffentlicht
Dies ist ein sehr transparentes Verfahren: Sämtliche Projektideen, die im QM eingehen, werden in der Steuerungsrunde auf Förderfähigkeit geprüft – ein Delegierter des QR nimmt zu diesen Tagesordnungspunkten an der Steuerungsrunde teil. Werden Projektideen als nicht förderfähig eingestuft, wird der QR dementsprechend informiert. Sowohl in 2010 als auch in 2011 wurden keine Projektideen durch die STR abgelehnt.
Werden Projektideen ausgeschrieben, nimmt ein QR-Delegierter bei der Auswahl und Auswertung der Angebote von Bewerbern teil. Aus Datenschutzgründen (festgelegt vom Berliner Datenschutzbeauftragten) kann der Delegierte die Angebote und die enthaltenen Finanzpläne lediglich einsehen und verpflichtet sich, keinerlei personenbezogene Daten und Angaben zum Finanzplan weiterzuleiten.
Aus Datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, dass der Quartiersrat Einsicht in Finanzpläne von Antragstellern erhält.
Nach Kenntnisnahme unserer Richtigstellung gehen wir davon aus, dass auch Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Leserinnen und Leser schnellstmöglich richtig und objektiv informiert werden müssen und Sie entsprechende Korrekturen bzw. Richtigstellungen veranlassen werden. Sollten Sie im Zusammenhang mit o.g. Darstellung noch Fragen haben, können Sie sich gern an unser Büro wenden, wir stehen jederzeit für weiterführende Infos zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüße
i. A. Kerstin Schmiedeknecht
Quartiersmanagement Schillerpromenade
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Schillerpromenade 10
12049 Berlin
Tel.: 030 – 621 16 02
Fax.:030 – 621 10 54
www.schillerpromenade-quartier.de
Träger:
BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH
Ludwig-Richter-Str. 23
14467 Potsdam
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Claus Reichardt, Dipl.-Ing. Michael Schipper, Dipl.-Ing. Andreas Wunderlich
Eingetragen: Amtsgericht Potsdam Stadt, HR-Nr.: HRB 3454 Amtsgericht Potsdam
Anmerkungen der „Kiez und Kneipe Neukölln“ nach Rücksprache mit Teilen des Quartierrates
auf den Brief des Quartiersmanagement Schillerpromenade
1. Wahl:
Der 1. März war als Beginn der Wahl gedacht und nicht als der letzte Tag der Wahl. Auf der Oktobersitzung wurde dies letztmalig angesprochen. Leider ist dies Protokoll nicht vermerkt. Das QM ist Protokollant.
Es ist richtig, dass auf die E-Mail vom Freitag, 17.1. nicht geantwortet wurde.
2. QR-Sitzung:
Auf der Sitzung im Oktober wurde eine weitere Sitzung für den Januar gefordert.
3. Reduzierung der Mitgliederzahl
2/3 bleibt 2/3. Bei der Verkleinerung des QR ist nicht garantiert, das durch Verringerung die Beschlussfähigkeit gefördert wird.
Im alten QR (21 Anwohner und 9 Akteure) konnte die Beschlussfähigkeit durch ausschließlich Anwohner herbeigeführt werden. Durch die Verkleinerung des neuen Gremiums zu Lasten der Anwohner und zugunsten der Akteure (15 Anwohner und 10 Akteure), ergibt sich die Beschlussfähigkeit nur noch durch die Anwesenheit mindestens eines Akteurs.
Es besteht die Möglichkeit, dass Akteure andere Interessen bevorzugen als die Anwohner, ist es doch so, dass die Akteure zum Teil von der Finanzierung des QM oder des Bezirks abhängig sind. Diese Abhängigkeit könnte zu einem Stimmverhalten führen, das nicht im Sinne der Bewohner des Schillerkiezes ist.
4. Ablehnung von Projektideen:
Gemeint ist ein Fall, bei dem die Unterlagen im Sommer letzten Jahres durch ein QR-Mitglied im Auftrag eines Antragstellers im QM-Büro abgegeben wurde. Auf diesen Antrag hat des QM nachweisbar nicht reagiert. Auf Nachfrage hieß es, der Antragsteller sei nicht erreichbar. Es ist nie ein Brief, eine E-Mail oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter eingegangen.
Es ist richtig, dass der Finanzplan nicht vom QR einzusehen ist, nur der QR-Delegierte für die Steuerungsrunde hat diese Befugnis.
Es verhält sich allerdings bei Finanzanträgen anders. Hier hat das QM die Verpflichtung, den QR zu unterrichten. In unserem Text war nie die Rede von Finanzplänen (s.o.).